Lernmittel
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Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmittel

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Niedersachsen gibt es vom 1. August 2004 an keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig.

Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Liste auf unserer Homepage (Bücher des Bildungsgangs unter Service – Lernmittelleihe); dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen.

Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Sie können in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.

Welche Lernmittel darüber hinaus von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls aus der Liste ersichtlich.

Wenn Sie am Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das Formular „Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln“ (ab Mai: Homepage Service – Lernmittelleihe) bis zum angegebenen Termin ausgefüllt und unterschrieben an die Schule (Geschäftszimmer) zurück.


Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 04.07.2023 auf folgendes Konto überwiesen werden:
Carl-Gotthard-Langhans-Schule
IBAN DE14 2709 2555 0280 7220 00
Verwendungszweck: 74238-LM2324/ Klassenkürzel/ Name, Vorname Schüler/in
Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.


Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende -, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) -, dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe – oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit.
Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers bis zu der o. a. Zahlungsfrist nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf 20 % Ermäßigung des Entgelts stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Kaczor
Beauftragte der Lernmittelleihe
Im Auftrag des Schulleiters

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