für SchülerInnen mit mindestens Realschulabschluss
Ziele
• Die Schülerinnen und Schüler erwerben in der zweijährigen Berufsfachschule den Ausbildungsabschluss Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent.
• Nach dem Bestehen des Bildungsganges ist die sozialpädagogische Assistentin/ der sozialpädagogische Assistent eine pädagogische Fachkraft, die in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren arbeiten kann, wie z.B. in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.
• Bei erfolgreichem Abschluss kann der erweiterte Realschulabschluss und durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erworben werden.
• Nach dem Bestehen des Bildungsganges ist die sozialpädagogische Assistentin/ der sozialpädagogische Assistent eine pädagogische Fachkraft, die in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren arbeiten kann, wie z.B. in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.
• Bei erfolgreichem Abschluss kann der erweiterte Realschulabschluss und durch Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erworben werden.
Voraussetzungen
• Realschulabschluss
• Einstieg in Klasse 2 mit Allgemeiner Hochschulreife/Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung
• Einstieg in Klasse 2 mit Allgemeiner Hochschulreife/Fachhochschulreife oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Zielgruppe und Besonderheiten
• Nachweis einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder zwischen 0-10 Jahren, wie Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen, zum Ableisten der erforderlichen 420 Praxisstunden an zwei Praxistagen in der Woche pro Schuljahr
• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
• Nachweis über die gesundheitliche Eignung (erhöhter Immunschutz+ frei von ansteckenden Krankheiten)
• Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
• Nachweis über die gesundheitliche Eignung (erhöhter Immunschutz+ frei von ansteckenden Krankheiten)
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion und Sport
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion und Sport
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
mit den Modulen:
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Vielfalt der Lebenswelt von Kindern
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I und II
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklung und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Vielfalt der Lebenswelt von Kindern
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I und II
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklung und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen:
• Durchführung der Praktischen Ausbildung
• Reflexion der Praktischen Ausbildung
• Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr findet eine praktische Ausbildung von 420 Stunden pro Schuljahr an zwei Tagen in der Woche statt.
• Bei einem Einstieg in Klasse 2 müssen 600 Praxisstunden pro Schuljahr an zwei Tagen in der Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden.
• Mögliche Einrichtungen sind: Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.
• Durchführung der Praktischen Ausbildung
• Reflexion der Praktischen Ausbildung
• Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr findet eine praktische Ausbildung von 420 Stunden pro Schuljahr an zwei Tagen in der Woche statt.
• Bei einem Einstieg in Klasse 2 müssen 600 Praxisstunden pro Schuljahr an zwei Tagen in der Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert werden.
• Mögliche Einrichtungen sind: Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte und in der Ganztagsbetreuung von Grundschulen.
Abschlüsse und Berechtigungen
• Mit dem erfolgreichen Bestehen dieser Schulform wird der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.
• Zusätzlich wird der erweiterte Realschulabschluss vergeben, durch Zusatzunterricht kann die Fachhochschulreife erworben werden.
• Zusätzlich wird der erweiterte Realschulabschluss vergeben, durch Zusatzunterricht kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Anmeldung
• Anmeldezeitraum: Februar im Kalenderjahr vor Schulbeginn
• Anmeldeunterlagen müssen komplett sein!
• Anmeldeunterlagen müssen komplett sein!
Beginn
Nach den Sommerferien