Fachoberschule Technik
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Fachoberschule Technik im schulspezifischen Schwerpunkt Klasse 11

für SchülerInnen mit Sek. I – Realschulabschluss

Ziele
Erwerb der Fachhochschulreife, die nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 12 zum Studium an Fachhochschulen und ggf. Universitäten berechtigt.
Voraussetzungen
Guter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
oder
ein anderer gleichwertiger Abschluss
und
Vertrag über einen Ganzjahrespraktikumsplatz für drei Tage pro Woche und mindestens 800 Zeitstunden im gewählten Schwerpunkt.
und empfohlen
ärztl. Gesundheitszeugnis (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren)
Unterrichtsfächer
Wöchentlich 12 Unterrichtsstunden an zwei Unterrichtstagen
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern:
• Deutsch
• Englisch
• Mathematik
• Politik
• Sport
• Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
• In technischen Prozessen kommunizieren
• Betriebliche Strukturen und Prozesse analysieren
• Technische Systeme analysieren
• Technische Systeme modifizieren
Praktikum
• Vertrag über einen Ganzjahrespraktikumsplatz für drei Tagen pro Woche und mindestens 800 Zeitstunden im gewählten Schwerpunkt. Das Praktikum soll auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln.
• Es kommen geeignete Handwerks- und Industriebetriebe mit technischer Ausrichtung in Frage.
• Die Praktikumsbetriebe werden von den Bewerbern und Bewerberinnen selbstständig ausgewählt. Ein entsprechender Vertrag ist der Schule bei der Anmeldung vorzulegen. Die Schule übt auch die Aufsicht über die Durchführung des Praktikums aus.
Abschlüsse und Berechtigungen
Unter Beachtung der Verordnung über berufsbildende Schulen erfolgt die Versetzung in Klasse 12
Anmeldung
• Anmeldezeitraum: Februar im Kalenderjahr vor Schulbeginn
Anmeldeunterlagen müssen komplett sein!
Beginn
Nach den Sommerferien
Finanzielle Hilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsbeihilfen gemäß BAföG
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